HeeroSoft App zur Sofortmeldung
In Kürze steht die HeeroSoft App zur Sofortmeldung zur Verfügung. Erstellen Sie mit wenigen Klicks die Sofortmeldung über Ihr Smartphone.
Features:
- Der Mitarbeiter erfasst auf seinem Smartphone seine Stammdaten
- Die Daten erscheinen zur Überprüfung beim Arbeitgeber auf dem Smartphone
- Übersicht der gemeldeten Mitarbeiter (mit Detailansicht)
- Anzeige der aktuellen Arbeitszeit
- Automatische Sofortmeldung per Fingertipp
- geringe Kosten (€ 6,00 monatliche Bereitstellung, € 3,00 je Sofortmeldung)
- verfügbar für iOS, Android und Windows Phone
In Kürze im App Store - Suchen Sie nach HeeroApp oder Sofortmeldung
Gemäß der Deutschen Rentenversicherung müssen folgende Gewerbe seit dem 01.01.2009 Sofortmeldungen abgeben:
- Baugewerbe
- Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
- Personenbeförderungsgewerbe
- Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe
- Schaustellergewerbe
- Unternehmen der Forstwirtschaft
- Gebäudereinigungsgewerbe
- Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen
- Fleischwirtschaft
Die Pflicht zur Abgabe einer Sofortmeldung ist in § 28a Abs. 4 SGB IV in Verbindung mit § 7 DEÜV geregelt.
Nähere Angabe können SIe der Seite der Deutschen Rentenversicherung entnehmen.